


Monatsinfo August 2026 von Ihrem Steuerberater in Hamburg
Monatliche Information August 26 - Betriebsstätte ?
Homeoffice, Lagertätigkeiten, oder Tätigkeiten in fremden Räumen...
Für die Anwendung einer Reihe von ertragsteuerlichen Vorschriften des nationalen und
internationalen Steuerrechts ist das Bestehen einer Betriebsstätte nach § 12 AO eine
Tatbestandsvoraussetzung. Im Folgenden wird näher erläutert, unter welchen Voraussetzungen
eine Betriebsstätte begründet wird. Die nachstehenden Grundsätze gelten für die
Ertragsbesteuerung von unbeschränkt Steuerpflichtigen und beschränkt Steuerpflichtigen
gleichermaßen und legen den Fokus auf steuerliche Sachverhaltemit Auslandsbezug.
Die vollständigen Informationen finden Sie hier zur Ansicht und zum Download als (.pdf Datei)
Ihr Steuerberater in Hamburg
Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf www.stbsievers.de Steuerberater Sven Sievers
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht, oder Änderungen
im Entwurf die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
Inhaltlich verantwortlich für diesen Beitrag Bundesministerium der Finanzen
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