Steuerberatung in Hamburg Schnelsen - Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Tel. 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 - Mail info@stbsievers.de
Tipp des Monats März 2017 von Ihrem Steuerberater in Hamburg
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Altersversorgung - Direktversicherung - Krankenkasse |
Sind Sie auch betroffen?
Es geht um Personen, die im Rahmen Ihrer Arbeitstätigkeit über Jahrzehnte eine betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung usw.) bedient haben und es nun zur Auszahlung bzw. Verrentung kommt.
Kommt es zu beiden, tritt seit dem Jahr 2004 die gesetzliche Krankenkasse an Sie heran und verlangt Beiträge darauf, sofern Sie freiwilliges Mitglied oder Pflichtversicherte(r) einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Sind Sie privat krankenversichert, passiert nichts weiter.
Das Problem bei ist, egal wie lange man schon vor diesem Datum eingezahlt hat, muss man ab Auszahlung zehn Jahre lang mtl. Beiträge (zur Zeit ca. 15%) darauf bezahlen.
Bei Einmalauszahlungen wird dieser Betrag durch 120 Monate (10 Jahre mal 12 Monate) geteilt und darauf wird der Beitrag bemessen.
Die wahre Ungerechtigkeit daran ist, dass dieses auch auf besagte Altverträge angewandt wird und es keinen Bestandsschutz gibt.
Es gibt Hoffnung für Pflichtversicherte, die aus welchen Gründen auch immer die Versicherung selbst bezahlt haben und es nicht mehr über den Arbeitgeber erfolgte.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man selbst als Versicherungsnehmer in der Police vermerkt ist. So entschied das Bundesverfassungsgericht am 28.09.2010 (Az. 1 BvR 1660/08).
Dieses muss von der Versicherung bestätigt werden. Selbst wenn die Auszahlung noch dauert sollten Sie handeln und sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und dieses so schnell wie möglich ändern lassen.
Das bewirkt, dass Sie in Zukunft weniger Beiträge zahlen.
Wenn Sie jedoch schon zahlen, lassen Sie sich den Verlauf von der Versicherung bestätigen, reichen Sie diesen bei Ihrer Krankenkasse ein und beantragen eine Neuberechnung der Beträge.
Also handeln Sie jetzt damit Sie gegenwärtig, oder in Zukunft Geld sparen.
Bei Fragen hilft Ihnen in diesem Fall auch die Verbraucherzentrale.
Ihr Steuerberater Sven Sievers
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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