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Steuerberater Sven Sievers - Tippdes Monats November 2025

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Strengere Vorschriften für Klein- und Kurzkredite
 Banken und Anbieter müssen prüfen, ob Kreditnehmer zahlungsfähig sind.

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die bis zum 20. November 2025 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Sie erweitert den Anwendungsbereich auf Kleinkredite unter $200 €, zins- und gebührenfreie Kredite sowie „Buy now, pay later“-Angebote, verschärft die Kreditwürdigkeitsprüfung und stärkt die Verbraucherinformationen. Ab dem 20. November gelten europaweit strengere Regeln für Klein- und Kurzkredite unter 200 €. Banken und Anbieter müssen dann prüfen, ob Kreditnehmende überhaupt zahlungsfähig sind – und klarer darstellen, welche Kosten anfallen. Außerdem wird der Zugang zu unabhängiger und kostenloser Schuldnerberatung verbessert. 

Grundlage dafür ist die EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die bereits 2023 beschlossen wurde. Ziel ist es, Haushalte mit geringem Einkommen besser vor Überschuldung zu schützen. Bis November 2025 mussten die Regel in nationales Recht gegossen werden, spätestens ab November 2026 sind sie anzuwenden.

Übrigens: Auch „Buy Now, Pay Later“-Anbieter wie Klarna und PayPal fallen künftig unter die neuen Vorgaben.


 


Mehr Informationen finden Sie hier in der Anlage

 
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