Steuerberater in Hamburg Schnelsen - Sven Sievers - Steuertipp des Monats Oktober 2020
Jahressteuergesetz 2020 Änderungen und Steuervergünstigungen
Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) eine Vielzahl von Änderungen bei der Einkommen-, Umsatz- und Erbschaftsteuer beschlossen. Unternehmen sollen z.B. von einem modifizierten Investitionsabzugsbetrag (IAB) profitieren. Auch die Steuerbefreiung für Arbeitgeber-zuschüsse zum Kurzarbeitergeld wird verlängert und die verbilligte Wohnraumvermietung gefördert. Das am 02.09.2020 von der Bundesregierung beschlossene Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) sieht u.a. Änderungen bei der verbilligten Vermietung von Wohnraum und dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) gem. § 7g EStG vor. Zudem werden die Zusätzlichkeitsvoraussetzungen für Leistungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter gesetzlich definiert und das Mehrwertsteuerdigitalpaket umgesetzt. Nachfolgend stellen wir Ihnen die in dem Jahressteuergesetz 2020 vorgesehenen Änderungen getrennt nach den jeweiligen Steuerarten vor:...
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