Tipp des Monats März 2021 von Ihrem Steuerberater in Hamburg
Steuerberatung in Hamburg Schnelsen - Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Tel. 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 - Mail info@stbsievers.de
Steuerberater in Hamburg Schnelsen - Sven Sievers - Steuertipp des Monats März 2021 Abschreibung: BMF ändert Nutzungsdauer für Computer und Software Ein aktuelles BMF-Schreiben verkürzt die steuerliche Nutzungsdauer von Computerhardware, Betriebs- und Anwendersoftware sowie Computerzubehör. Bei den aufgeführten Wirtschaftsgütern kann nun eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr angenommen werden. Die Neuregelung kann erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2021 angewandt werden. Für die Abschreibungsoptionen besteht ein Wahlrecht. Mit Schreiben vom 26.02.2021 (IV C 3 – S 2190/21/10002 :013) hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu der typisierten Nutzungsdauer von Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware Stellung genommen. Demnach kann bei derartigen Wirtschaftsgütern regelmäßig lediglich von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von einem Jahr ausgegangen und die Wirtschaftsgüter können somit bereits bei der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. Bestimmung der typisierten Nutzungsdauer Die insbesondere während der Coronapandemie rasch fortschreitende Digitalisierung hat das BMF zum Anlass genommen, die Vorgaben der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für Computerhardware sowie für Anwendersoftware zu überarbeiten. Die bisherigen Vorgaben der Finanzverwaltung basieren auf einer Prüfung der regelmäßigen Nutzungsdauer dieser Geräte, die mehr als 20 Jahre zurücklag... Den vollständigen Beitrag können Sie hier im Format .pdf herunterladen.
Ihr Steuerberater Sven Sievers
Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf www.stbsievers.de |