S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats September 2012 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

Umsatzsteuerbefreiung ! 

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Teurer Unterricht !
 
Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung für private Schulen


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Im Juli Tipp stellte ich schon mal Änderung bei der Umsatzsteuer für Fahrlehrer dar, nun haben sich in den letzten Wochen und Monaten auch Änderung für Volkshoch- Musik-, Tanz- Ballett- und Schwimmschulen usw. heraus gestellt.

Dem derzeitig vorliegenden Gesetzesentwurf nach sind die oben genannten Unternehmen ab dem Jahr 2013 nicht mehr von der Umsatzsteuer (USt) befreit und müssten 19% USt abführen.

Dieses dürfte selten aus den bisherigen Kursgebühren geschehen, so dass die meisten Ihre Gebühren erhöhen müssten. Ob dann noch die Angebote wahrgenommen werden oder die Teilnehmer wegbleiben muss man im Einzelfall sehen. Wahrscheinlich ist aber, dass höhere Kosten einige Teilnehmer abschrecken.

Zum Nachlesen habe ich die Anlage für den entsprechenden Paragraphen als Anhang zur Verfügung gestellt. Dort habe ich, die aus meiner Sicht wichtigen Passagen, gelb markiert.

Hiernach sind alle privaten Anbieter, welche Gewinnerzielungsabsicht haben, von der USt betroffen. Dieses wären dann eigentlich alle privaten Anbieter. Wer betreibt schon ein Unternehmen ohne Gewinn erzielen zu wollen ?

Wenn ein Gewinn erzielt wird, darf dieser zwecks Erhaltung und Verbesserung des Unterrichtes, nicht entnommen werden. Hier liegt m.E. auch eine eingeschränkte Sicht der Verfasser vor, denn wer sagt das private Anbieter für die Verbesserung des Angebotes bzw. der Leistung nicht Geld ausgeben müssen.

In einem Artikel der Frankfurter Rundschau (
http://www.fr-online.de/politik/privater-unterricht-musikschulen-bleiben-frei-von-umsatzsteuer,1472596,16947908.html) wurde zur Thematik das Bundesfinanzministerium befragt. Dem Artikel nach sah man seitens des Ministeriums die Angelegenheit als nicht so wichtig an, wie sie dargestellt wurde.

Eine andere Auffassung besagt, dass Leistungen welche von öffentlich-rechtlichen Trägern (Schulen, Hochschulen usw.) angeboten werden auch bei privaten Anbietern umsatzsteuerfrei bleiben.

Das würde sicherlich dem einen oder anderen Anbieter weniger Probleme machen, doch sehe ich hier nach wie vor einige Kurse der Volkshochschulen betroffen und auch die Tanzschulen. Die Entscheidung, was vergleichbar ist, soll zukünftig von den jeweiligen Finanzbehörden entschieden werden und nicht mehr von den Landesschulbehörden.

Eine beim Bundestag eingereichte Petition (
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_01/Petition_26229.html) hat die nötigen Stimmen bekommen, damit diese weiter verfolgt werden kann.

Man darf gespannt sein, was aus dem Gesetz wird und wie es dann endgültig in Kraft tritt. Letztendlich kann man nur auf die Vernunft der Politiker hoffen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte wie gewohnt an Ihren Steuerberater.

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers













 


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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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