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S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats Juli 2009 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Tipp des Monats Juli 2009 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen
 
Haushaltsnahe und handwerkliche Dienstleistungen - Elterngeld - Gesetzesänderung

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Ein kleiner Blumenstrauß!!

Heute geht aber nicht um Blumen oder Blumengeschäfte, auch wenn es in Zukunft Veränderung im Steuersatz geben könnte.

Hierzu jedoch in Zukunft mehr, wenn die bevorstehenden Wahlen vorbei sind und wieder diskutiert wird wie alles einfacher wird!!

Für diesen Monat habe ich mir zwei Themen ausgesucht, auf welche natürlich nicht umfänglich eingegangen werden kann.

Haushaltsnahe/ handwerkliche Dienstleistung:

Es gab Anfang des Jahres ein Urteil des BFH vom 29.01.09 (IV R 28/08) zu den haushaltsnahen Aufwendungen für Bewohner von Wohnstifts,Seniorenheimen usw..

Das Urteil besagt, dass auch die Bewohner solcher Einrichtungen den gleichen Anspruch haben wie Mieter einer normalen Wohnung.

Um seine Ansprüche beim Finanzamt geltend machen zu können benötigt man eine detaillierte Aufstellung von der Heimleitung bzw. Vermieter.

Bei größeren Besitzern könnte diese Aufstellung einfacher zu bekommen sein als bei kleineren, da vielleicht nicht jeder die Abrechnungen über die EDV macht.

Und wer haushaltsnahe Dienstleistungen gelten macht kann dieses natürlich auch für Handwerkerleistungen (Arbeitslohn) tun, welche er selber per Bank überwiesen hat.


Elterngeld (ab 2007):

Die Bezieher/ -in von Elterngeld haben den vollen Betrag in ihrer Erklärung als Einkünfte unter Progressionsvorbehalt anzugeben.

Bis zum Kalenderjahr 2006 gewährtes Erziehungsgeld war dagegen steuerfrei und wurde auch nicht zum Progressionsvorbehalt einberechnet.

Viele Steuerpflichtige haben ab 2007 den Mindestbetrag (300 EUR) als Freibetrag gesehen.

Das Gesetz sieht jedoch keinen solchen Abzug vor. Die sich hieraus ergebene Steuer stellt eine Gegenfinanzierungmaßnahme da, welche meines Erachtens vor Gesetzes bekanntgabe nicht sehr erwähnt wurde.

Durch diese Gesetzesänderung wurden alle Bezieher von Elterngeld steuerlich schlechter gestellt.

Natürlich gibt es kein Bestandrecht für Gesetze die einem Vorteil darstellen, aber unter den lauten Rufen der Regierung nach mehr Kindern sehe ich hier eine schlechte Umsetzung.

Es gab schon Finanzgerichtsverfahren welche dem Finanzamt das Recht gaben, daher bleibt es abzuwarten ob irgendwann vielleicht ein Gericht anders entscheidet!

Das gleiche wie gewohnt immer zum Schluss, sich bei Fragen an seinen Steuerberater zu wenden.

 

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers


 


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