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S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats Januar 2017 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Finanzierung von Investitionen - Barzahlung - Finanzierung - Mietkauf - Leasing
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Einfache Wahl?!
 

Davor steht in diesem Jahr der eine oder andere nicht nur an der Wahlurne, sondern auch bei der Entscheidung die Anschaffung/Investitionen von Wirtschaftsgütern und deren Bezahlung betreffend. Dabei ist egal, ob es um Fahrzeuge aller Art, Maschinen, Technische Anlagen oder sonstige Dinge geht.

Einige haben Ihre Methode für sich und ihr Unternehmen gefunden, andere mischen und manche sind unsicher. Die Entscheidung, kann ich Ihnen mit diesem Tipp auch nicht abnehmen, da auch immer ein Stück Individualität bei jedem dabei ist.

Es sollen hier verschiedene Methoden wertfrei dargestellt werden. Was für den einen ein Vorteil ist, ist für den anderen ein Nachteil und umgekehrt. Steuerlich ist die Methode egal, da entweder die Abschreibung, oder die Rate abzugsfähig ist.

Barzahlung:

Hier stellt sich keine Frage über die Art der Finanzierung, da hier alles komplett aus eigenen vorhandenen Mittel bezahlt wird. Man sollte nur darauf achten, dass die eigenen finanziellen Mittel nicht zu stark reduziert werden und dadurch die Liquidität evtl. geschwächt wird. Das Wirtschaftsgut wird im eigenen Anlagevermögen aktiviert und abgeschrieben.

Finanzierung:

Eine klassische Methode, bei der die Finanzierung entweder über die eigene Hausbank, oder die Herstellerbank durchgeführt wird. Ob nun der volle Betrag, oder ein reduzierter Betrag nach einer Anzahlung finanziert wird, liegt im eigenen ermessen. Die Zinsen stellen über die Jahre Betriebsausgaben dar. Auch hier gilt das gleiche bzgl. der Aktivierung wie bei der Barzahlung.

Mietkauf:

Diese bislang noch nicht so bekannte und verbreite Methode ist der Finanzierung sehr ähnlich. Es besteht nur der Unterschied, dass bei der ersten Rate die Umsatzsteuer im gesamten fällig wird und die mtl. Raten wie bei der Finanzierung die Zinsen enthalten. Hier wird das Wirtschaftsgut genau wie bei den beiden vorherigen Methoden aktiviert und abgeschrieben. Bei allen drei Methoden ist ein Verkauf jederzeit möglich. Bei der Finanzierung ist die Ablösung des Restbetrages möglich.

Leasing:

Das Leasing wird seit Jahren praktiziert und dürfte den meisten auch bekannt sein. Hier entscheidet man sich, ob man eine Sonderzahlung leistet, welche die monatlichen Raten reduziert und die Laufzeit verkürzt. Nach Ende der einzuhaltenden Laufzeit kann man für die verbleibende Restsumme entscheiden ob man verlängern, kaufen oder finanzieren möchte. Die monatliche Rate beinhaltet die Umsatzsteuer, die man in seiner Umsatzsteuervoranmeldung zum Ansatz bringen kann. Der Nettoaufwand ist eine normale Betriebsausgabe, da im Gegensatz zu den anderen Methoden das Wirtschaftsgut bei der Leasinggesellschaft aktiviert wird.

Sie sehen es gibt einige Möglichkeiten und für jeden ist sicher etwas dabei. Was genau das entscheidet man am sichersten in einem Gespräch mit seinem Steuerberater.

 


 

Ihr Steuerberater Sven Sievers


 







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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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