Steuerberatung in Hamburg Schnelsen - Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Tel. 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 - Mail info@stbsievers.de

S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats Januar 2014 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

Hier geht es zum Impressum S. Sievers Steuerberater  in HamburgS. Sievers Steuerberater  in Hamburg Hier finden Sie eine Übersicht aller SeitenKontaktmöglichkeiten S. Sievers Steuerberater  in Hamburg

Steuerberatung in Hamburg Schnelsen - Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Tel. 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 - Mail info@stbsievers.de

Lohnsteuerprüfung durch das Finanzamt ohne Ankündigung
 
(Zur Druckansicht Format Adobe.pdf hier klicken)

Vertrauen ist gut!
 

Kontrolle ist besser! Dieses dachte sich wohl auch der Gesetzgeber im letzten Jahr und führte im Rahmen des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz zum 30.6.2013 die Lohnsteuer-Nachschau ein. Geregelt wird dieses im § 42g Einkommensteuergesetz (EStG).

Was bedeutet das für Sie im ersten Moment?!

Zukünftig darf das Finanzamt ohne vorherige Ankündigung im Betrieb erscheinen und lohnsteuerliche Vorgänge kontrollieren. Das bedeutet: der Zoll kann nicht nur seine normalen Kontrollen beim Arbeitgeber durchführen, sondern es kann um den Bereich der Lohnsteuer erweitert werden.

Ob dieses vom eigenen Personal erledigt wird, oder Lohnsteuerprüfer gleich mitgenommen werden, ist noch offen. Da es in der Finanzverwaltung schon jetzt zu wenig Prüfer in allen Bereichen gibt, wird die Belastung steigen. Eventuell wird auch der normale Prüfungsbetrieb darunter leiden.

Aus dieser Nachschau, welche es auch schon seit Jahren in der Umsatzsteuer gibt, darf nahtlos in eine Lohnsteuer-Außenprüfung übergegangen werden, worüber der Arbeitgeber schriftlich zu informieren ist.

Es müssen alle Unterlagen vorgelegt werden, die für solche Prüfungen benötigt werden. Dieses sind u.a. Arbeitsverträge, Lohnunterlagen, Sachkonten, Bank, Kasse, Ein- und Ausgangsrechnungen usw.

Man hat das Gefühl, dass es fast schon einer vollen Betriebsprüfung gleichkommt.

Gerade dann, wenn gefundene Ergebnisse umgehend an entsprechende Stellen weitergeleitet werden. Damit meine ich nicht die Arbeitnehmer betreffenden Punkte, dieses wäre insoweit noch verständlich, sondern Vorgänge, die persönliche Steuererklärungen betreffen.

Grundsätzlich sind die privaten Räume tabu, mit der Ausnahme, wenn sich dort betrieblichen Räume befinden, oder Verschleierungsgefahr besteht.

Ich vermute auch, dass nicht nur die Nachschau in Begleitung vom Zoll durchgeführt wird, sondern sich auch auf andere Fälle erstrecken wird.

Durch die beiden bestehenden Nachschauen in der Lohn- und Umsatzsteuer wurden Instrumente geschaffen, spontan und ohne vorherige Ankündigung zur Prüfung zu erscheinen. Klar ist, wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. Doch ich denke, dass einer gewissen Willkür damit Tür und Tor geöffnet wird, da es ja auch nicht immer der passende Termin ist.

Der Unternehmer kann entweder gerade nicht da sein, oder in einem wichtigen Geschäftstermin mit Kunden stecken. Ob das im Zweifel von evtl. anwesenden Kunden so positiv aufgenommen wird, ist fraglich.

Man darf auf alle Fälle gespannt sein, was sich der Gesetzgeber noch an Nachschauen so einfallen lässt. Gleich was da kommt, wenden Sie sich bitte bei Fragen oder Problemen an Ihren Steuerberater.



 

Ihr Steuerberater Sven Sievers

 









Alle Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de
Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7 - 22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
©opyright 2014 by Steuerberater S. Sievers, Hamburg