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Tipp des Monats Januar 2010 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Tipp des Monats Januar 2010 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen
 
Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte / Krankenversicherungsbeiträge ab 2010 / Kindergeld / Erbschafts- Schenkungsfreibetrag

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Frohes Neues Jahr!!

So oder so ähnlich begrüßten sich viele wieder zum Jahresanfang und wie alle Jahre wieder gibt es auch Änderungen im Steuerrecht.

Diesmal geht es um Änderungen die hier nur kurz dargestellt werden können, weil es viel zu umfangreich werden würde.

1. Fahrten Wohnung – Arbeitstätte

Hier gab es in den letzten Jahren viel Aufregung! Die Streichung der ersten 20 Kilometer ab dem Jahre 2007, das jedoch Ende 2008 vom Bundesverfassungsgericht gekippt und der alte Stand wieder hergestellt wurde.

Es gab dann das Verkünden der Regierung bis Ende 2009 die alte Regelung zu behalten. Da für 2010 nichts Neues beschlossen wurde, darf wie bisher bereits der 1. Kilometer abgesetzt werden.

Meines Erachtens ist dieses Thema jedoch noch nicht endgültig vom Tisch; gerade in Zeiten knapper Kassen, dauert es bestimmt nicht lange, bis irgendeiner mit einer „guten Idee“ kommt!

2. Krankenversicherungsbeiträge ab 2010

Durch die Verabschiedung des Bürgerentlastungsgesetzes soll ab diesem Jahr die Grundversorgung der Kranken-/ Pflegeversicherung steuerlich stärker berücksichtigt werden.

Für alle Interessierten gibt es im Anhang zwei Beispiele mit einer Vergleichsrechnung 2010/2009.

Dabei wurde ein Gehalt von 2.000 Brutto zugrunde gelegt. Das erste Beispiel bezieht sich auf eine ledige Person ohne Kinder, während das zweite für einen Verheirateten mit einem Kind berechnet wurde. In beiden Beispielen wurde eine Kirchenzugehörigkeit nicht berücksichtigt, da es hier unterschiedliche Sätze gibt.

Die Auswirkungen halten sich meines Erachtens dabei jedoch in Grenzen!

3. Erbschaft-/ Schenkungssteuerfreibetrag Steuerklasse III

Auch hier gibt es ab 2010 eine Änderung in der Höhe des Freibetrages. Die Steuerklasse III galt in dieser Steuerart als die Schlechteste.

Wurden Schenkungen an Personen, die nicht miteinander verwandt sind getätigt, gab es bis Ende 2009 lediglich einen Freibetrag von 5.200 EUR. Dieser wurde ab 01.01.2010 auf 20.000 EUR erhöht. Dadurch ergibt sich eine Ersparnis auf die Differenz von 4.440 EUR (30% von 14.800 EUR)

4. Kindergeld

Bis Ende 2009 gab es folgendes Kindergeld: Für die ersten beiden Kinder je 164 EUR, für das Dritte 170 EUR und für das Vierte und jedes Weitere 195 EUR.

Ab dem Jahr 2010 haben sich die Beträge wie folgt erhöht: von 164 auf 184 EUR, von 170 auf 190 EUR und von 195 auf 215 EUR.

Bei den og. Tipps handelt es sich nur um eine kleine Auswahl. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Ich wünsche allen Lesern und ihren Familien Gesundheit, Zufriedenheit und Erfolg im neuen Jahr.

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers


 


Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf http://www.stbsievers.de
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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