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Tipp des Monats Februar 2013 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

Körperschaftsteuer Guthaben bei Kapitalgesellschaften

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Körperschaftsteuer Guthaben bei Kapitalgesellschaften - Sven Sievers Steuerberatung in Hamburg Schnelsen
 


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Verlorenes Guthaben !

Niemand hat etwas zu verschenken und schon gar nicht Geld, das schon einmal bezahlt wurde.

Es geht diesmal um das Körperschaftsteuerguthaben bei Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH und Aktiengesellschaften.

Dieses Guthaben kann nur bei Gesellschaften vorhanden sein, die schon vor 2001 bestanden und ein positives Kapital hatten.

Damals gab es einen Systemwechsel in Form der Änderung der Besteuerung von Gesellschaften und deren Gesellschafter.

Das durch den Wechsel verursachte Guthaben wurde zum 31. Dezember 2006 festgestellt und wird seit 2008 bis 2017 jeweils zum 30. September in Höhe von 1/10 der Summe ausbezahlt.

Betrug das Guthaben unter 1.000 EUR wurde es schon in einer Summe ausbezahlt.

Nun gibt es Kapitalgesellschaften, die entweder in die Insolvenz gehen, oder abgewickelt (liquidiert) werden.

Mir geht es um die Fälle, in denen die Gesellschaft liquidiert wird. Wenn man nicht aufpasst kann ganz schnell ein Guthaben verloren gehen.

Das passiert, wenn bei einer Abwicklung in Form von Löschung aus dem Handelsregister, zu schnell der Schlussstrich gezogen wird.

Ab dem Zeitpunkt der Löschung aus dem Handelsregister besteht die Gesellschaft nicht mehr und den Empfänger des jährlichen Guthabens gibt es nicht mehr.

Hier zwei Möglichkeiten um diesen Fehler zu vermeiden.

Die erste wäre solange mit der Liquidation einer Firma zu warten, bis das letzte Guthaben ausbezahlt wurde. Da aber jährlich Abschlüsse und Meldungen für die Gesellschaft zu machen sind und dadurch weiter Kosten anfallen kann es jedoch passieren, dass es sich nicht mehr lohnt.

Eine zweite Möglichkeit gibt es in der Form, dass sich der/die Gesellschafter den Restbetrag von der GmbH abtreten lassen. Dieses ist durchaus mit einem einfachen Antrag möglich. Streitpunkte können hier auftreten, sofern es mehr als ein Gesellschafter gibt.

Wie Sie sehen, kann es bei beiden Varianten zu Problemen führen und man muss für sich entscheiden, wie man weiter vorgeht.

Entweder die Gesellschaft bleibt länger am Leben, oder bei mehreren Gesellschaftern entscheidet man sich für einen Gesellschafter, der ausbezahlt wird und mit den anderen teilt.

Es ist gleich wofür Sie sich entscheiden. Die Hauptsache ist, Sie verschenken kein Geld worauf die Firma Anspruch hat.

Ausführlich und abschliessend kann das Thema hier leider nicht dargestellt werden, daher wenden Sie sich bitte bei Fragen oder Unklarheiten vertrauensvoll an Ihren Steuerberater.

 

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers

 




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