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S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats Dezember 2013 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Gutschrift - Private PKW Nutzung - Bezüge Geschäftsführer
 
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Verschiedenes zum Jahresende

Für den letzten Tipp des Monats in diesem Jahr habe ich ein paar verschiedene Themen ausgesucht, die wir in Teilen in diesem Jahr schon einmal behandelt haben.

1. Gutschrift

Hier gibt es eine Neuerung in Form eines Schreibens vom Bundesfinanzministerium (BMF) vom 25.10.2013, wonach es nicht beanstandet wird, wenn ein Unternehmer eine Rechnung geschrieben hat und dem Kunden Teile hiervon als Gutschrift erlässt.

Aufgrund einer vorherigen Regelung sollte das Wort Gutschrift nur dann verwendet werden, wenn ein Leistungsempfänger gegenüber dem Leistungserbringer abrechnet. Dieses ist im Provisionsbereich stark verbreitet. Das BMF Schreiben ist für alle Interessierten als Anlage verfügbar.

2. Private Pkw-Nutzung

Es vergeht kein längerer Zeitraum, in dem die Pkw-Nutzung nicht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens im Steuerrecht ist.

Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 13.6.2013 IV R 17/12 festgestellt, dass Arbeitnehmer, sofern sie mehrere Fahrzeuge nutzen können, für jedes Fahrzeug die Ein-Prozent-Regelung angewandt werden muss.

Dies beruht auf der älteren Rechtsprechung die besagt, dass es nicht darauf ankommt alle Fahrzeuge gleichzeitig zu nutzen, sondern die Möglichkeit zwischen verschiedenen Fahrzeugen zu wählen.

Um Nachteile für Arbeitnehmer zu vermeiden, gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder das Führen von Fahrtenbüchern, oder der Arbeitgeber hat im Arbeitsvertrag die private Nutzung untersagt. Auch Gesellschafter-Geschäftsführer sind Arbeitnehmer der GmbH, jedoch ist hier eine Untersagung nicht plausibel darzustellen.

Das Urteil wurde noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht, doch man kann von ausgehen, dass die Finanzverwaltung das Urteil anwenden wird.

3. Aktiv-/ Passivbezüge Geschäftsführer

Hier hat das Finanzgericht (FG) Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 27.6.2012, 3 K 359/06 entschieden, dass ein Geschäftsführer trotz erreichen der Altersgrenze (Rente) sowohl Gehalt als auch Rente von der GmbH beziehen darf.
Im Gegensatz zu vorherigen Urteilen, blieb der Geschäftsführer mit beiden Bezügen unter 50% seines vorherigen Bezuges.

Ob das Urteil vor dem BFH bestand haben wird bleibt abzuwarten, genauso ob es von der Finanzverwaltung angewandt wird.


Ich wünsche Ihnen, Ihren Angehörigen und Freunden frohe und besinnliche Feiertage, sowie Erfolg und Gesundheit für das neue Jahr und dass Sie, bei einem Rückblick auf das vergangene Jahr sagen können: „Es war ein gutes Jahr!!“



 

Ihr Steuerberater Sven Sievers

 

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