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S. Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen

Tipp des Monats August 2009 von Ihrem Steuerberater in Hamburg

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Tipp des Monats August 2009 Sven Sievers Steuerberater in Hamburg Schnelsen
 
 Einfuhr aus “Nicht EU Ländern” - USA - Urlaubsreise - Freigrenzen beim Zoll

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Sommerzeit gleich Reisezeit!!
Aus dem Urlaub mitgebracht

Diesmal geht um die schönste Zeit des Jahres für die meisten Leute wenn der Urlaub bevorsteht und es auf Reisen geht.

Es geht darum darauf hinzuweisen was bei mitgebrachten Gegenständen gleich ob für sich selbst oder als Geschenk passieren kann, die man einführt. Hier geht es aber nicht um Alkohol oder Tabakwaren.

Sondern es geht um Gegenstände die Sie aus den Ländern (Drittland), die nicht der Europäischen Union (EU) angehören, mitbringen. Dazu gehören z.B. die Schweiz und Norwegen nicht zur EU.

Sie fahren in den Urlaub z.B. USA oder Asien und gehen, wie es wahrscheinlich die meisten machen, auch mal shoppen/ einkaufen weil dort gewisse Dinge einfach günstiger sind als hier in der Heimat. In der Regel handelt es sich hierbei dann um elektronische Artikel (z.B. Handy, Kamera, MP3-Player usw.) oder Kleidung.

Doch hier ist Vorsicht geboten sonst wird ein gedachtes Schnäppchen zum teuren Vergnügen bei der Einreise!

Für Gegenstände die Sie per Flug oder mit den Schiff (gibt Ausnahmen) mit nach Deutschland bringen, gibt es eine Freigrenze von 430 EUR (bis vor kurzem 175 EUR) pro Person. Ansonsten gilt der Betrag von 300 EUR pro Person.

Kinder bis 15 Jahre haben generell eine Freigrenze von 175 EUR.

Wird die Freigrenze überschritten, fällt auf den gesamten Betrag Zoll an!!

Wenn zum Beispiel eine Videokamera in Asien gekauft wird, die z.B. 450 EUR kostet wurde die Freigrenze überschritten! Zoll fällt an!

Unerheblich ist hier, ob Sie mit der Familie reisen, der Betrag ist nicht teilbar, weil es sich um einen einzigen Gegenstand handelt!!

Darauf fällt dann neben Zöllen und Abgaben, die je nach Ware variieren können, auch Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 7 oder 19% an. Die Höhe der EUSt entspricht immer der aktuellen Umsatzsteuer.

Wenn Sie Ihr Gepäck haben und sich in Richtung Ausgang begeben, gibt es in der Regel vor dem Ausgang einen Bereich wo der Zoll seinen Sitz hat.

Geben Sie dort an, dass Sie etwas mitgebracht haben fallen evzl. og. Kosten an.

Gehen Sie daran vorbei, obwohl Sie etwas zu verzollen hätten, und werden dann vom Zoll kontrolliert, kommt eine Strafe wegen Steuerhinterziehung hinzu.

Also vermeiden Sie Probleme und sparen sich den Ärger nach einem hoffentlich erholsamen Urlaub.

Fragen Sie diesmal vielleicht nicht unbedingt Ihren Steuerberater, sondern informieren sich sonst auch auf der Internetseite des Zolls (http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html)!

 

 

Ihr Steuerberater Sven Sievers


 


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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischenzeitliche Änderungen im Steuerrecht die hier angegeben Hinweise außer Kraft gesetzt, oder eingeschränkt haben können.
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